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Ihr ifb-Team
Als Betriebsrat haben Sie Anspruch auf den Besuch von Schulungen und Weiterbildungen – so ist es in § 37 Abs. 6 BetrVG geregelt. Trotzdem kann es sein, dass in manchen Fällen keine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt wird.
Hier haben wir für Sie zusammengestellt, welche Möglichkeiten zur Durchsetzung des Anspruchs Sie als Betriebsrat haben. Außerdem haben wir die typischen Einwände des Arbeitgebers gegen den Besuch von Schulungen gesammelt und erklären, wie Sie diese entkräften.
Es ist absolut naheliegend, dass eine gute Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat für die Belegschaft und den Betrieb nur förderlich sind. Das sieht auch der Gesetzgeber so und fordert in § 74 Abs. 1 S. 1 BetrVG: "Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen." Für die Praxis bedeutet das, dass Arbeitgeber und Betriebsrat auch bei Meinungsverschiedenheiten in Punkto Seminarbesuch alles versucht haben sollen, um sich zu einigen oder gegebenenfalls einen Kompromiss zu finden.
Sie sollten also als Betriebsrat gegebenenfalls nachweisen können, dass Sie versucht haben, sich mit dem Arbeitgeber zu einigen. Heben Sie die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber auf!
Fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus, auch wenn der Arbeitgeber überhaupt nicht mit sich reden lässt! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, rufen Sie unsere Schulungsberatungs-Hotline an. Die ifb-Juristen der helfen Ihnen gerne weiter.
0 88 41 / 61 12-711
Tipp!
Fallen Sie nicht mit der Tür ins Haus, auch wenn der Arbeitgeber überhaupt nicht mit sich reden lässt! Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen, rufen Sie unsere Schulungsberatungs-Hotline an. Die ifb-Juristen der helfen Ihnen gerne weiter.
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Bleiben bei Streitigkeiten über Seminarbesuche alle Versuche einer einvernehmlichen Konfliktlösung von Arbeitgeber und Betriebsrat erfolglos, sind grundsätzlich drei letzte Lösungsmöglichkeiten denkbar:
Wie Sie den passenden Zeitpunkt unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeit wählen, lesen Sie hier!
Informationen zu Kosten rund ums Seminar und was als "verhältnismäßig" gilt, finden Sie hier!
Wie Sie einen wirksamen Beschluss zur Schulungsteilnahme treffen, lesen Sie hier!